Kassenpflichtige Leistungen

Mit einer ärztlichen Verordnung ist die Ernährungsberatung einer dipl. Ernährungsberaterin HF/FH eine Pflichtleistung der Krankenkassen.

Bei medizinischen Indikationen mit ärztlicher Verordnung richtet sich das Honorar nach dem Tarifvertrag zwischen dem Schweizerischen Verband dipl. ErnährungsberaterInnen SVDE und dem Santésuisse (Branchenverband der Schweizerischen Krankenversicherer). Dabei werden die Kosten unter der Berücksichtigung des Selbstbehaltes von der Grundversicherung übernommen. Die Ernährungstherapien werden von der Krankenkasse normalerweise bei folgenden Krankheiten vergütet: 

  • Stoffwechsel-Erkrankungen
  • Adipositas bei Erwachsenen (BMI > 30) mit Folgeerkrankungen
  • Adipositas bei Kindern (BMI über 97. Perzentile oder über 90. Perzentile mit Folgeerkrankungen)
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Krankheiten des Verdauungssystems
  • Nierenerkrankungen
  • Fehl- und Mangelernährungszustände
  • Nahrungsmittelallergien

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mittels ärztlicher Verordnung duch Ihren Arzt. Anschliessend nehme ich zur Terminvereinbarung direkt mit Ihnen Kontakt auf.

Selbstzahler

Bei präventiven Ernährungsfragen bzw. ohne ärztliche Verordnung verrechne ich Ihnen pro angefangene Viertelstunde unten aufgelistete Tarife. Wenn Sie zusatzversichert sind, lohnt sich eine Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse für eine allfällige Rückvergütung.

  • Erstberatung à 45 Min.            CHF 120.–
  • Folgeberatung pro 15 Min.    CHF 35.–
  • Anmeldung

Sie können sich direkt bei mir telefonisch oder per E-Mail anmelden. 

Versäumte Konsultation

Bitte benachrichtigen Sie mich mindestens 48h vor Ihrem Termin, wenn Sie diesen nicht wahrnehmen können. Ich muss Ihnen sonst CHF 90.– dafür verrechnen.